Beiträge, Gebühren und Kosten

Was kostet unser Trinkwasser? Wann wird der Zähler abgelesen? Wie kann ich meine Anschrift ändern? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.

Beiträge, Gebühren & Kosten
Gebührensatzung
Anschlusssatzung

Der monatliche Betrag für den Wasserverbrauch setzt sich aus einer mengenabhängigen Verbrauchsgebühr und einer Grundgebühr zusammen. Folgende Gebühren gelten für alle Tarifkunden. Alle Gebühren verstehen sich inklusive 7 % MwSt.:

Die Verbrauchsgebühr beträgt je entnommenen Kubikmeter Wasser 1,07 EUR. (Bei einer Jahresabnahmemenge von über 1.000 Kubikmeter Wasser beträgt der Kubikmeter-Preis für jeden weiteren Kubikmeter 1,02 EUR). Der Mengenverbrauch wird jeweils zum Ende des Kalenderjahres durch Ablesung des Wasserzählers festgestellt.

Die kompletten Gebühren und Kosten für z.B. Hauswasserzähler und Hausanschlusskosten entnehmen Sie bitte den PDF-Dokumenten, die wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung stellen.

Ihr Gebührenbescheid

Die Fälligkeit Ihres Gebührenbescheides ist auf dem Bescheid selbst angegeben. Liegt eine Einzugsermächtigung vor, erfolgt die Abbuchung oder Gutschrift automatisch.

Bitte beachten Sie, dass wir keine rückwirkenden Einziehungen durchführen können. Daher muss Ihr SEPA-Lastschrift-Mandat bei Änderung oder Neuvergabe bis spätestens 3 Tage vor der Abschlagsfälligkeit beim Wasserverband eingehen.

Bei Zahlungsverzug stellen wir Mahn- und sonstige Nebenkosten in Rechnung. Gegebenenfalls kann die Wasserlieferung eingestellt werden.

Download SEPA-Lastschrift

Neuer Abschlag

Grundlage für den neuen Abschlag bildet das letzte Abrechnungsjahr. Falls sich Ihre Verbrauchswerte für den neuen Abrechnungszeitraum erheblich ändern, teilen Sie uns dieses bitte mit; wir werden den Abschlag entsprechend anpassen.

Für Rückfragen

Falls Sie Rückfragen haben, geben Sie bitte immer Ihre Vertrags- und Kundennummer an. Diese finden Sie im oberen Teil der Verbrauchsabrechnung.

Herr Frerk (04764) 93 93-14
Frau Schröder (04764) 93 93-15

Eigentums- und Anschriftenänderung

Bitte geben Sie uns Eigentums- und Anschriftenänderungen rechtzeitig bekannt; nur so kann eine ordnungsgemäße Änderung und Abrechnung erfolgen.

Ein Formular für die Änderung des Eigentumsverhältnisses haben wir hier zum Download bereit gestellt.

Download PDF

Ihr Zählerstand

Die Zählerablesung erfolgt für unsere Tarifkunden grundsätzlich einmal jährlich durch eine Fremdfirma.

Im Ablesezeitraum (Dezember bis Januar) können Sie im Rahmen der jährlichen Zählerablesung ihren Zählerstand auch gern online aufgeben:

https://www.selbstableser.de

Standrohre

Wasserabgabe aus einer beweglichen Entnahmevorrichtung
(Zählerstandrohr)

Sicherheitsleistung: 250,00 EUR
einmalige Grundgebühr: 13,38 EUR
Tagesmiete: 1,61 EUR
Jahresmiete: 160,50 EUR

Die Ausgabe eines Standrohres bzw. einer Entnahmevorrichtung (für Überflurhydranten) erfolgt ausschließlich für gewerbliche Zwecke.

Private Nutzer erhalten keine Vorrichtungen zur Wasserentnahme aus Hydranten.

Sie möchten einen Gartenzähler anmelden?

Dann wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt. Informationen dazu finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten:

Gemeinde Gnarrenburg
Samtgemeinde Selsingen
Samtgemeinde Geestquelle
Stadt Bremervörde
Samtgemeinde Tarmstedt
Samtgemeinde Zeven
Samtgemeinde Sittensen